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Der Vorstand der KRR wird im Herbst eines jeden Jahres durch die Jahreshauptversammlung demokratisch gewählt. Er vertritt die Ruderriege und sorgt für die Organisation des Ruderbetriebs und alle weitere Aktivitäten.
Zum Vorstand gehören neun Vorstandspositionen:
1. Vorsitzender Der 1. Vorsitzende hat die Führung der Riege inne und repräsentative Aufgaben zu erfüllen. Im allgemeinen laufen bei ihm alle Fäden zusammen, und er ist derjenige, der stets über sämtliche Aktivitäten der KRR informiert ist. Die Führung innezuhaben, muß jedoch nicht bedeuten, daß er alle anfallenden Aufgaben allein bewältigt. - Im Gegenteil: vielmehr spricht er sich mit den anderen Vorstandsmitgliedern ab, wer welche Aufgaben bearbeitet und welche Aktivitäten betreut.
2. Vorsitzender Der 2. Vorsitzende unterstützt den 1. Vorsitzenden. Er ist allerdings kein "Adjutant", sondern vielmehr ein gleichberechtigter Partner. Im allgemeinen sprechen 1. und 2. Vorsitzender ihre Aktivitäten ab, so daß man eher von einer Aufteilung der Aufgaben sprechen sollte.
Ruderwart Der Ruderwart sorgt für die Ausbildung der Anfänger und die Teilnahme an Regatten. Dazu teilt er die Anfänger den Ausbildern und Obleuten zu, die sich zuvor für die Ausbildung bereit erklärt haben. Er gewährleistet, daß jeder Ruderwillige auch zu seiner Ausbildung kommt, daß also nicht alle Auszubildenden gleichzeitig auf´s Wasser gehen, so daß die Bootskapazitäten zu eng werden. Er sichtet weiterhin Regattaausschreibungen, stellt fest, wer und welche Boote an den Regatten teilnehmen und organisiert schließlich die Regattateilnahme daselbst. Desweiteren sorgt er dafür, daß die Mitglieder der KRR an bestimmten Lehrgängen teilnehmen.
Kassenwart Der Kassenwart sorgt für das pünktliche Eingehen der Beiträge. Da er zudem am besten über den Mitgliederstamm informiert ist, ist er auch in der Lage, bestimmte Übersichten zu erstellen (z.B. wie sich die Mitglieder auf die einzelnen Jahrgangsstufen verteilen). Er wickelt zudem den Zahlungsverkehr der KRR ab (Rechnungen, Überweisungen usw.), erfährt allerdings dadurch eine Einengung, daß der Protektor gegenzeichnen muß.
1. und 2. Bootswart Die Bootswärte sind für die Pflege des Boots- und Rudermaterials verantwortlich. Sie reparieren - zumindest die leichteren - Schäden und sorgen für die rechtzeitige Überholung der Boote. Sie teilen den Bootspark auf in Boote für die Ausbildung, das Training oder für Wanderfahrten und sperren Boote, wenn sie einer Reparatur bedürfen und bis zu deren Durchführung nicht eingesetzt werden sollen.
Wanderwart Der Wanderwart plant und organisiert die Durchführung von Wanderfahrten. Er kümmert sich um alle Aktivitäten, die für das Gelingen einer Wanderfahrt notwendig sind (Unterkunft, Bootstransport, Abrechnung usw.), kann aber auch einzelne Aufgaben anderen übertragen.
Schriftwart Der Schriftwart ist für den Schriftverkehr der KRR zuständig, führt Schriftwechsel und Protokolle und dokumentiert das Riegenleben. Eine Zeit lang wurde der Schriftwart auch "Schrift- und Kastenwart" genannt, weil er ebenso für die Gestaltung des Schaukastens der KRR verantwortlich zeichnet. Weiterhin kümmert er sich um das regelmäßige Erscheinen der Riegenzeitschrift "KRR aktuell".
Raumwart Der Raumwart ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Riegenraums verantwortlich. Bei Überholungsbedarf organisiert er die nötigen Arbeiten. Ebenso ist er für die Vergabe von Riegenraumschlüsseln zuständig. - Entgegen einer verbreiteten Meinung ist der Raumwart allerdings nicht derjenige, der regelmäßig den Riegenraum aufräumt, denn entstehende Unordnung ist von denjenigen zu beseitigen, die für sie verantwortlich sind.
Protektor Der Protektor gehört nicht dem Vorstand an, sondern wird der KRR von der Schule "beigegeben". Seine Funktion war früher eher juristischer Art, um der schulischen Ordnungs- und Sorgfaltspflicht nachzukommen. Sein Erscheinen im Bootshaus konnte durchaus als eine Einschränkung der Selbständigkeit angesehen werden. Heutzutage hat sich das Aufgabenspektrum des Protektors gewandelt. Er hat prinzipiell keine operativen Aufgaben zu erfüllen, sondern lediglich dann einzuschreiten, wenn er den Namen und das Ansehen der Schule gefährdet sieht. Der Protektor vertritt die Interessen der Riege in der Schule und gegenüber der Stadt und dem Lübecker-Schüler-Ruderverein (LSRV) bzw. dem Lübecker Ruderklub (LRK). Offiziell ist er (in letzter Instanz) für den ordnungsgemäßen Ablauf des Ruderbetriebs verantwortlich.
Die hier aufgeführte, eher statisch wirkende Beschreibung der einzelnen Vorstandsämter und der dazu gehörenden Aufgaben kann insofern täuschen, als die tatsächliche Handhabung der Aufgabenverteilung individuell vom jeweiligen Vorstand gestaltet werden kann. Daher handelt es sich im Endeffekt um eine schemaartige Beschreibung, von der im Einzelfall natürlich abgewichen werden kann. Es bleibt allerdings festzuhalten, daß der Vorstand den Ruderbetrieb organisiert, wer tatsächlich welche Aufgaben übernimmt, ist Abstimmungssache des Vorstands, und niemand kann dazu gezwungen werden, bestimmte Tätigkeiten zu übernehmen. Dennoch zeigt die Erfahrung, daß gerade die Selbständigkeit des Vorstands ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die so kontinuierliche Arbeit und die eingetretenen Erfolge der KRR ist.
Möge der Vorstand stets die richtigen Entscheidungen treffen!
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